Jusos: "Kennzeichnungspflicht rechtsstaatlich geboten"

Veröffentlicht am 22.08.2014 in Kreisverband

Anlässlich der neu aufgeflammten Debatte zur Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte in Baden- Württemberg, besteht der Juso- Kreisverband Göppingen auf der im grün- roten Koalitionsvertrag festgeschriebenen anonymisierten Kennzeichnungspflicht für Polizistinnen und Polizisten und übt Kritik an "jeglichen Aufweichversuchen" der Vereinbarung. "Es geht mitnichten darum, den Polizeibeamten das Vertrauen zu entziehen, sondern darum, polizeiliches Handeln auch individuell nachvollziehbar und überprüfbar zu machen. Gerichtliche Kontrolle muss in einem Rechtsstaat möglich sein und die Polizei ist schließlich ein Teil unseres Rechtsstaates", so Juso- Kreisvorsitzende Stefanie Anger. An einer Identifikationsmöglichkeit fehle es vor allem, wenn Polizeibeamte bei Großeinsatzlagen mit Helmen und teils hinter Sturmhauben verborgen auftreten.

Entgegen den Äußerungen der CDU- Landtagsabgeordneten Nicole Razavi und Jutta Schiller gebe es genügend gute Gründe für eine Kennzeichnungspflicht. "Wenn ein Verdächtiger nicht ermittelt werden kann, wird das Strafverfahren eingestellt und der Vorfall nicht aufgeklärt. Liegt tatsächlich ein polizeiliches Fehlverhalten vor, werden die Opfer mit den Folgen alleingelassen. Sind die Vorwürfe dagegen falsch, bleiben sie unbewiesen im Raum stehen. Das kann auch nicht im Sinne der Polizei sein.", betont die stellvertretende Juso- Kreisvorsitzende Sabrina Hartmann. Die Göppinger Jusos widersprechen damit zugleich einer Ausnahme von der Kennzeichnungspflicht für Einsätze bei Konflikten mit bekannten, gewaltbereiten Gruppen, wie sie Ministerpräsident Winfried Kretschmann angeregt hatte. "Eine solche Ausnahme ginge völlig am Problem vorbei. Gerade in unübersichtlichen Konfliktsituationen kommt der Kennzeichnungspflicht besondere Bedeutung zu. Auch dort darf es keine rechtsfreien Räume geben. Zudem zeigen die Erfahrungen aus Bundesländern wie Berlin und Brandenburg, die bereits eine Kennzeichnungspflicht eingeführt haben, dass weder mit vermehrten unberechtigten Ermittlungsverfahren gegen Polizeibeamte zu rechnen ist noch deren Sicherheit beeinträchtigt wird", so Anger abschließend.

 

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