Land unterstützt Kommunen bei der Eindämmung des Glückspiels

Veröffentlicht am 30.07.2012 in Landespolitik

SPD-Landtagsabgeordnete und Kommunalpolitiker aus dem Kreis Göppingen zum Landesglücksspielgesetz

Die Landesregierung hat einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der den Kommunen neue Mittel an die Hand geben wird, um effektiver gegen die Ausbreitung von Spielhallen vorgehen zu können und der wachsende Zahl an Spielsüchtigen mehr Schutz und Hilfe anzubieten. Mit dem vorgelegten Entwurf will die Landesregierung den Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag, der zum 1. Juli 2012 in Kraft getreten ist, ergänzen und konkretisieren. Darin werden neben allgemeinen Ausführungsbestimmungen auch Regelungen zu den Spielhallen, die landesgesetzlichen Regelungen zum Rennwett- und Lotteriegesetz sowie die Vorschriften zu den Spielbanken aufgenommen. „Das vorgelegte Gesetz soll vor allem der Suchtprävention dienen, ohne aber die Gewerbefreiheit in diesem Bereich zu sehr einzuschränken“, betont der SPD-Landtagsabgeordnete Peter Hofelich. Der Entwurf gehe jetzt in die Anhörung, das Gesetz solle noch dieses Jahr in Kraft treten, damit endlich Rechtsklarheit herrsche. Das Gesetz hat sämtliche Ziele, die durch den Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag vorgegeben werden, im Blick. Es soll den Jugend- und Spielerschutz besonders berücksichtigen, kanalisierende Wirkung für Glücksspielwillige haben, einen Baustein zur Bekämpfung des Schwarzmarktes bilden und die Integrität des Sports schaffen.
„Die Städte und Gemeinden bekommen endlich ein Mittel an die Hand, um den Wildwuchs bei den Spielhallen einzudämmen.“, führt sein SPD-Landtagskollege Sascha Binder dazu aus. Die kommunalen SPD-Vertreter sind direkt mit den Folgen für die Städte und Gemeinden konfrontiert, die durch das schnelle Wachstum dieses Wirtschaftszweiges entstanden sind. „Ein Blick auf Geislingen macht deutlich, dass insbesondere Regelungen nötig sind, die künftig dafür sorgen werden, dass keine weiteren Spielhallenkomplexe entstehen, es sind schon jetzt zu viele. Immer wieder müssen wir deshalb Bebauungspläne ändern.“, kommentiert der Vorsitzende der SPD-Stadtratsfraktion Dr. Hansjürgen Gölz. Vor allem der geforderte Mindestabstand von 500 Metern zu weiteren Spielhallen oder auch zu Einrichtungen zum Aufenthalt von Kindern oder Jugendlichen wird aus seiner Sicht den Kommunen bei der weiteren Regulierung dieses Bereiches helfen. „Neben der Regulierung der Spielhallendichte sind auch die im Gesetz enthaltenen Pläne für den Bereich Suchprävention wichtig, um vor Ort etwas für die wachsende Zahl der Spielsüchtigen zu tun.“, ergänzt der Vorsitzende der Göppinger SPD-Stadtratsfraktion Armin Roos die Ausführungen seines Geislinger Kollegen.
Die SPD-Politikern sind sich darüber im Klaren, dass damit das Glücksspiel nicht ganz abgeschafft wird, sie begrüßen dennoch die Initiative der Landesregierung: „Ein Blick in viele Kommunen im Land macht deutlich, dass dieser Schritt überfällig ist, da die Folgen des bisher vorherrschenden Wildwuchses vor allem für die Spielsüchtigen verheerend sind.“, betonen sie unisono.

 

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