„B10 darf in Geislingen nicht zum Nadelöhr werden!“

Veröffentlicht am 12.05.2016 in Metropolregion

SPD-Regionalfraktion beantragt die Aufnahme der B 10 Umfahrung von Geislingen in den Vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans.

Aus Anlass der Stellungnahme des Verbands Region Stuttgart zum Bundesverkehrswegeplan hat die SPD-Fraktion im Verkehrsausschuss beantragt, dass der Bundesverkehrswegeplan in Bezug auf Geislingen geändert wird:

„Die bisherigen Vorstellungen sind für uns nicht zufriedenstellend. Es ist absehbar, dass durch diese Maßnahme vor Ort eine verkehrlich äußerst unbefriedigende Situation über einen längeren Zeitraum entstehen würde“, betont der SPD-Regionalrat Jürgen Lämmle, der seine Fraktion im Verkehrsausschuss vertritt.

Durch die zusätzlich vorgesehenen Umfahrungen von Urspring und Amstetten, die vor der Fertigstellung der Gesamtumfahrung von Geislingen geplant sind, würde es zusätzlich zu erheblichen Mehrbelastungen kommen. Daher fordert die SPD-Regionalfraktion Stuttgart in ihrem Antrag, dass der Abschnitt Geislingen-Mitte – Geislingen-Ost ebenfalls in den vordringlichen Bedarf aufgenommen wird. „Für die Bürgerinnen und Bürger sind diese Mehrbelastungen unzumutbar, ein Nadelöhr würde in der Stadt Geislingen entstehen und dies gilt es zu verhindern“, fügt Lämmle hinzu und fordert eine entsprechende Änderung im
Bundesverkehrswegeplan.

Im Referentenentwurf zum Bundesverkehrswegeplan 2030 ist bei der Umfahrung der B 10 von Geislingen nur der Abschnitt Gingen-Ost – Geislingen Mitte in den Vordringlichen Bedarf vorgesehen. Der Abschnitt Geislingen-Mitte – Geislingen-Ost wird lediglich in den Weiteren Bedarf ohne Planungsrecht eingestuft.

 

Antrag:
Der letzte Satz bei Punkt 4 e) der Stellungnahme des VRS zum Bundesverkehrswegeplans
(Sitzungsvorlage 114/2016, S. 9) wird wie folgt gefasst: Um die zu erwartenden unverhältnismäßigen verkehrlichen Mehrbelastungen ohne klare zeitliche Perspektive für Geislingen zu verhindern, muss der Abschnitt Geislingen-Mitte – Geislingen-Ost ebenfalls in den Vordringlichen Bedarf aufgenommen werden.


Begründung:
Die Rückstufung der Umfahrung von Geislingen von Weiterer Bedarf mit Planungsrecht zu Weiterer Bedarf ohne Planungsrecht im Entwurf des Bundesverkehrswegeplans ist ein verkehrspolitischer Fehler, unter dem die Bürgerinnen und Bürger von Geislingen und auch der Durchgangsverkehr über viele Jahre zu leiden hätten. Ein Nadelöhr in der Stadt Geislingen muss unter allen Umständen vermieden werden. Aus regionalpolitischer Sicht muss der Bundesverkehrswegeplan deshalb in diesem Bereich wie von den Unterzeichnern vorgeschlagen, geändert werden.

 

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