AUS DEN KREISVEREINEN / AfA

Veröffentlicht am 21.02.2008 in Arbeitsgemeinschaften

Neue Württembergische Zeitung

Die Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen in der SPD (AfA) hat sich gegen die Absicht der Bundesregierung gewandt, den sogenannten Schwellenwert für die Berufung in Sozialgerichtsverfahren von 500 auf 750 Euro anzuheben. "Praktisch unbemerkt von der Öffentlichkeit sollen die Rechtsmittel von Arbeitnehmern wegen einer vermeintlich notwendi-gen Straffung der Verfahren massiv eingeschränkt werden", beanstandete der Vorsitzende der AfA im Kreis Göppingen, Klaus-Peter Grüner, in einer Pressemitteilung. Die AfA vertritt wie der Deutsche Gewerkschaftsbund die Auffassung, dass diese Grenze höchstens auf 600 Euro angehoben werden dürfe, um einen Gleichklang mit dem in Arbeitsgerichtsverfahren geltenden Grenzwert zu schaffen.

 

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