Wie sich Frauen am Arbeitsplatz wehren können

Veröffentlicht am 06.03.2008 in Arbeitsgemeinschaften

SPD-Veranstaltung zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Kreis Göppingen. Angesichts des bevorstehenden Weltfrauentags am kommenden Samstag, 8. März, hatte die Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen (AsF) zu einer Fortsetzung ihrer Veranstaltungsreihe "Mitmachen - Mitreden - Frauen mischen sich ein" eingeladen. Thema des Abends war das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Die Personalrätin Armi Roth-Bernstein-Wiesner referierte und legte dar, was das AGG beinhaltet und welche Rechte es Frauen, zum Beispiel am Arbeitsplatz, einräumt. Niemand solle zum Beispiel wegen seines Geschlechts Nachteile im Berufsleben erleiden. Roth-Bernstein-Wiesner zeigte auf, welche Arten von Diskriminierung häufig vorkommen und wie sich Frauen wehren können. Überrascht zeigten sich die Teilnehmer davon, dass Beschäftigte im öffentlichen Dienst nach der Elternzeit Anspruch auf eine zeitlich befristete Teilzeitbeschäftigung haben. "Die Praxis sieht leider vielerorts anders aus", beklagte die AsF-Kreisvorsitzende Dr. Heide Kottmann.

 

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