Städte und Gemeinden aus dem Wahlkreis Geislingen bekommen Mittel aus dem ELR

Veröffentlicht am 07.04.2012 in Landespolitik

Sascha Binder: Die zugesagten Fördermittel sind ein wichtiger Beitrag zum Erhalt der Attraktivität des Ländlichen Raums

„Es freut mich, dass insgesamt neun Gemeinden aus dem Wahlkreis Geislingen mit ihren ELR-Förderanträgen Erfolg hatten“ betont der SPD-Landtagsabgeordnete Sascha Binder und gratuliert den erfolgreichen Gemeinden.
Auslöser für die Freude und Glückwünsche sind die Anfang der Woche durch das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) verkündeten Förderzusagen. Im Wahlkreis Geislingen ist dies eine Fördersumme in Höhe von insgesamt 1.242.420 € die für 19 verschiedene Projekte im Wahlkreis Geislingen zur Verfügung stehen. Das Spektrum reicht dabei von Schaffung zeitgemäßen Wohnraums durch Neubau oder Sanierungsmaßnahmen, bis hin zur Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen durch die Förderung gewerblicher Erweiterungs- und Neubaumaßnahmen.
Die betroffenen Gemeinden haben 2011 eine Förderung im Rahmen des ELR beantragt. Nun wurden die Projekte ausgewertet und die Programmentscheidung bekannt gegeben. Es ist ein besonderes Anliegen der grün-roten Landesregierung, dass auch in Dörfern und den Gemeinden des Ländlichen Raumes die Lebens- und Arbeitsbedingungen verbessert werden. „Daher freue ich mich, dass sich unser Einsatz um eine bessere Mittelausstattung für den Ländlichen Raum im Haushaltsverfahren bezahlt gemacht hat und mit den ausgewählten Projekten ein aktiver Beitrag zur ökologischen Modernisierung unserer Wirtschaft und zur Sicherung und Schaffung von neuen Arbeitsplätzen geleistet wird.“, führt Sascha Binder dazu aus.
Das ELR ist das zentrale Förderprogramm für den Ländlichen Raum. Ziel ist es, den Ländlichen Raum attraktiv zu erhalten. In enger Abstimmung mit uns hat die grün-rote Landesregierung das ELR noch stärker als bisher auf die aktuellen Herausforderungen im Bereich Klimaschutz und Ressourceneffizienz ausgerichtet. So müssen die Antragsteller nachweisen, wie ein zu förderndes Projekt dazu einen Beitrag leistet. Im Sinne eines schonenden Umgangs mit den natürlichen Lebensgrundlagen führen Energieeinsparung, hohe Energieeffizienz, erneuerbare Energien oder die Anwendung umweltfreundlicher Bauweisen bei privaten Projekten zu einem Fördervorrang und sind für kommunale Projekte Fördervoraussetzung.
Die Auswahl der Orte und Projekte erfolgte in einem Wettbewerb der besten Ideen. Die Entscheidung über die Förderung von Orten und Projekten wird in einer jährlichen Programmentscheidung durch das MLR getroffen. Bis zur Aufnahme der Orte und Projekte in die Programmentscheidung werden die Projekte in einem mehrstufigen Verfahren hinsichtlich ihrer strukturverbessernden Wirkung beurteilt. Je schwerwiegender die strukturellen Mängel, je schlüssiger und realistischer das Entwicklungskonzept und die geplanten strukturverbessernden Aktionen sind, desto größer ist die Chance zur Programmaufnahme.

 

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