Landesregierung beschließt wichtigen Schritt auf dem Weg zum Musterland für „Gute Arbeit"

Veröffentlicht am 10.05.2012 in Landespolitik

Der von der Landesregierung beschlossene Entwurf eines Tariftreuegesetzes wirkt nach Ansicht von Peter Hofelich und Sascha Binder Wettbewerbsverzerrungen, die durch den Einsatz von Niedriglohnkräften entstehen, effektiv entgegen. Zugleich sorge er für mehr Fairness bei der Vergabe öffentlicher Aufträge. „Mit diesem Gesetzentwurf kommen wir einen wichtigen Schritt voran auf dem Weg, BadenWürttemberg zum Musterland für gute Arbeit zu machen.“, betonen die beiden SPDLandtagsabgeordneten.

Der von der Landesregierung beschlossene Entwurf eines Tariftreuegesetzes wirkt nach Ansicht von Peter Hofelich und Sascha Binder Wettbewerbsverzerrungen, die durch den Einsatz von Niedriglohnkräften entstehen, effektiv entgegen. Zugleich sorge er für mehr Fairness bei der Vergabe öffentlicher Aufträge. „Mit diesem Gesetzentwurf kommen wir einen wichtigen Schritt voran auf dem Weg, BadenWürttemberg zum Musterland für gute Arbeit zu machen.“, betonen die beiden SPDLandtagsabgeordneten. Nach dem Willen der Landesregierung sollen öffentliche Aufträge des Landes und der Kommunen nur an Unternehmen vergeben werden, die ihren Beschäftigten Tariflöhne bezahlen. Für Branchen, in denen die Tariftreuepflicht nicht greift oder zu ungünstigeren Entgelten führen würde, schreibt das Gesetz vor, dass Auftragnehmer ihren Beschäftigten ein Mindestentgelt von 8,50 Euro pro Stunde bezahlen. Diese Forderung korrespondiert mit der Forderung das Landes im Bundesrat nach einem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 €, den die Bundesregierung bisher ablehnt. Bei Verstößen gegen die Verpflichtungen des Tariftreuegesetzes ist eine Vertragsstrafe vorgesehen, die sich bei mehrfachen Zuwiderhandlungen erhöht und zu einem Ausschluss von weiteren Auftragsvergaben führen kann. Peter Hofelich, der als Regierungsbeauftragter in engem Kontakt mit dem Mittelstand und dem Handwerk steht: „Wir dürfen es nicht länger hinnehmen, dass sich bei öffentlichen Vergaben Auftragnehmer im Bieterwettbewerb durchsetzen, die ihren Preisvorteil aufgrund von Lohndumping erreichen. Dies ist nicht nur schlecht für die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sondern auch für die Betriebe, die faire Löhne für gute Arbeit zahlen. Dieser bisher sehr unfaire Wettbewerb hat vor allem auch tarifgebundene Arbeitsplätze gerade in mittelständischen Betrieben gefährdet. Deshalb ist das Tariftreuegesetz eine wichtige Ergänzung für unsere Mittelstandsförderung“. Gerade auch im Kreis Göppingen seien über Jahre hinweg aus dem Handwerk entsprechende Initiativen gefordert worden. „Mit diesem Gesetzentwurf erbringt die grün-rote Landesregierung einmal mehr den Beweis, dass von einer guten Wirtschaftspolitik Unternehmen und Beschäftigte gleichermaßen profitieren können. Auch in die Umsetzung des Tariftreuegesetzes soll diese Grundhaltung einfließen, da dabei auf eine schlanke, unbürokratische und leicht verständliche Regelung gesetzt wird, die durch Serviceangebote flankiert wird und größtmögliche Transparenz bieten soll“, ergänzt Sascha Binder abschließend.

 

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