Grüne und SPD „Keine Grabsteine aus Kinderarbeit“

Veröffentlicht am 30.05.2012 in Landespolitik

Die Landesregierung hat jetzt einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bestattungsgesetzes in den Landtag eingebracht, durch den es Kommunen ermöglicht wird, die Verwendung von Grabsteinen aus Kinderarbeit auf ihren Friedhöfen zukünftig zu verbieten. „Damit setzen wir ein deutliches Zeichen zur Bekämpfung von Kinderarbeit“, betonen die Landtagsabgeordneten der Regierungskoalition Jörg Matthias Fritz (Die GRÜNEN), Peter Hofelich und Sascha Binder (beide SPD).

Gerade Natursteine gehören zu den Produkten, die unter massivem Einsatz von ausbeuterischer Kinderarbeit gewonnen werden. Viele Grabsteine, die in Baden-Württemberg verwendet werden, stammen aus Steinbrüchen in Ländern wie z. B. Indien, in denen ausbeuterische Kinderarbeit alltäglich ist. Schon im Jahr 2002 hat Deutschland die Konvention 182 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) ratifiziert, welche Maßnahmen fordert, um die schlimmsten Formen von Kinderarbeit zu verhindern.

Mehrere Kommunen in Baden-Württemberg hatten die Regierungsfraktionen explizit um die Schaffung einer Rechtsgrundlage gebeten, um die Verwendung von Grabsteinen aus Kinderarbeit auf ihren Friedhöfen verbieten zu können. Die schwarz-gelbe Landesregierung hatte dies abgelehnt, mit Hinweis darauf, dass eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit der Wirtschaft zielführender sei. „Leider ist eine freiwillige Zusammenarbeit oftmals nicht ausreichend. Wir schaffen nunmehr die gesetzliche Grundlage dafür, dass die Kommunen selbst entscheiden können, ob sie Grabsteine aus Kinderarbeit auf ihren Friedhöfen verbieten möchten“, sagt Peter Hofelich.

Das Saarland hatte als erstes Bundesland bereits 2009 eine landesgesetzliche Ermächtigung im Bestattungsgesetz geregelt. Kommunen wie Saarbrücken haben diese Regelung bereits genutzt und erlauben für Friedhöfe nur noch das Aufstellen von Grabsteinen, die nachweislich ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention 182 hergestellt wurden. „Ich bin froh, dass jetzt auch die Kommunen in Baden-Württemberg eine Ermächtigungsgrundlage haben um ihr Friedhofsatzungen entsprechend zu ändern“, betont Jörg Matthias Fritz.

Die Verbreitung von Grabsteinen aus Indien und China hat in den letzten 20 Jahren deutlich zugenommen. Geschätzte 30-60% der neu errichteten Grabsteine in Deutschland sind Billigimporte aus Indien und stammen damit zumeist aus ausbeuterischer Kinderarbeit „Der Kunde weiß leider häufig nicht woher der Stein stammt und welche teilweise katastrophalen Arbeitsbedingungen in vielen Herkunftsländern vorherrschen. Unabhängig gesetzlicher Vorgaben sollte deshalb beim Grabsteinkauf sorgfältig vorgegangen werden“, so Sascha Binder.

Eine Zertifizierung mit dem XertifiX oder Fair Stone-Siegel, die garantieren, dass die Steine ohne Kinderarbeit hergestellt wurden, bietet hier eine wichtige Orientierungshilfe für den Verbraucher. Als weiteres gutes Entscheidungskriterium gilt auch die Herkunft der Steine aus Deutschland und Europa, die an die hiesigen Witterungsbedingungen, was Frostbeständigkeit, Materialstabilität und Verfärbungen betrifft, in besonderer Weise angepasst sind.

 

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